Ich bin Wahllogopädin für die GKK, BVA, SVA, VAEB, SVB und alle anderen Versicherungsträger. Nach erfolgter Behandlung reichen Sie die bezahlte Rechnung bei Ihrer Kasse ein und bekommen bis zu 80 % des Tarifes refundiert. Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Auskünfte über Tarife und Rückerstattung.
Für Ihre logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt/Phoniater, Neurologe, Zahnarzt/Kieferorthopäde) und nach dem Ersttermin eine chefärztliche Bewilligung von Ihrer Versicherung.
Die Behandlungsfrequenz ist 1 – 2x wöchentlich. Ein interdisziplinärer Kontakt mit Kindergarten, Schule, Pflegeheim, Fachärzten oder anderen therapeutischen Berufsgruppen ist nach Schweigepflichtsentbindung ihrerseits ein wertvoller Austausch, um Ihre oder die Behandlung Ihres Kindes so effektiv wie möglich zu gestalten.
Kontaktaufnahme für Terminvereinbarung:
EVI ACHERER
Logopädin und Klin. Lerntherapeutin
Felix-Dahn-Weg 2b
A-9500 Villach
evi.acherer@aon.at
+43 650 38 74 606